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Sehr geehrte Damen und Herren,
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ab 21.03.2020 um 00:00 Uhr bis 03.04.2020 um 24:00 Uhr gelten die erweiterten Ausgangsbeschränkungen.
In der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 finden Sie alle angeordneten Maßnahmen im Detail.
Allgemeinverfügung vom 20.03.2020:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf
Die wichtigsten Inhalte in Kürze:
Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen. Auch in Beherbergungsbetrieben wird die Einhaltung der Anordnungen überprüft.
Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bewehrt.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Die triftigen Gründe sind unter: https://www.alpenwelt-karwendel.de/coronavirus aufgeführt.
Dadurch ist die Vermietung zu touristischen Zwecken bis einschließlich 03.04.2020 praktisch unmöglich.
Wir werden alle aktuellen Informationen auch weiterhin unter folgenden Links veröffentlichen:
Informationen für Gäste:
https://www.alpenwelt-karwendel.de/coronavirus
Informationen für Gastgeber:
https://www.alpenwelt-karwendel.de/corona-info
Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
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Öffnungszeiten der Alpenwelt Karwendel GmbH
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Tourist-Informationen und Geschäftsstelle der Alpenwelt Karwendel sind ab Mittwoch, 18.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Zu den üblichen Öffnungszeiten sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Alle Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.alpenwelt-karwendel.de/kontakt
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| © 2019 Alpenwelt Karwendel
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