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  37/2020  
 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Bekanntmachung inländischer Risikogebiete ist noch bis einschließlich Freitag, 16.10.2020 gültig.
Wie einer Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, wird das Beherbergungsverbot mit Ablauf der Gültigkeit aufgehoben.

Die Pressemitteilung können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43966/

Damit gibt es ab Samstag, 17.10.2020 keine aktuellen Beherbergungsverbote für Personen aus inländischen Risikogebieten.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen für internationale Risikogebiete nach wie vor gültig sind.

Um die aktuelle Entwicklung im Blick zu beahlten, überprüfen Sie bitte folgende Links regelmäßig auf neue Informationen:

  1. Gastgeberbereich - Alpenwelt Karwendel
  2. Bayerisches Ministerialblatt
  3. Infoseite Bayerisches Gesundheitsministerium
  4. Rechtsgrundlagen der Infektionsschutzmaßnahmen
  5. Internationale Risikobebiete - RKI

Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
 
 
   
Nützliche Links für Gastgeber der Alpenwelt Karwendel
Gastgeberbereich | Gastgeber-Seminare | Lernplattform Zugspitz Region
   
 
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