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  38/2020  
 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 28.10.2020 wurden von der Bundesregierung neue Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie beschlossen.

Diese Maßnahmen werden nun in den Ländern umgesetzt.
In der Kabinettssitzung vom 29.10.2020 wurde die Umsetzung für Bayern geplant und beschlossen.

Ausführliche Informatonen finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29.10.2020.

Hier die wichtigsten Inhalte für den Beherbergungsbereich:

Neben einer Reihe von Einschränkungen ist verabschiedet worden, dass die Beherbergung zu privaten touristischen Zwecken ab 02.11.2020 untersagt ist. Darüber hinaus werden die Kontaktbeschränkungen ausgeweitet. Private Kontakte werden auf die Angehörigen von maximal 2 Haushalten UND eine Gruppengröße von maximal 10 Personen beschränkt.

Sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen, mit den detaillierten Informationen veröffentlicht werden, werden wir Sie über den Gastgeberbereich auf dem Laufenden halten.

Um die aktuelle Entwicklung im Blick zu behalten, überprüfen Sie bitte folgende Links regelmäßig auf neue Informationen:

  1. Gastgeberbereich - Alpenwelt Karwendel
  2. Bayerisches Ministerialblatt
  3. Infoseite Bayerisches Gesundheitsministerium
  4. Rechtsgrundlagen der Hygiene- und Schutzmaßnahmen
  5. Internationale Risikobebiete - RKI

Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
 
 
   
Nützliche Links für Gastgeber der Alpenwelt Karwendel
Gastgeberbereich | Gastgeber-Seminare | Lernplattform Zugspitz Region
   
 
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