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Sehr geehrte Damen und Herren,
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das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 07.10.2020 eine Liste inländischer Risikogebiete veröffentlicht.
Gemäß § 14 Abs. 2 der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Beherbergung von Gästen aus den genannten Risikogebieten grundsätzlich untersagt.
Die Postleitzahlenbereiche der einzelnen Risikogebiete können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://darfichrein.de/dir/dashboard/covid-19
Ausgenommen von diesem Verbot sind Gäste, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden
- Die Anreise ist zwingend notwendig und unaufschiebbar aus beruflichen oder medizinischen Gründen
- Es liegt ein triftiger Grund vor wie ein Besuch bei Familienangehörigen, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen
- die zuständige Kreisverwaltungsbehörde genehmigt eine Ausnahme (Einzelfallentscheidung nach Antrag)
Grundsätzlich gilt für Bayern folgendes zu beachten:
Welche Gebiete innerhalb Deutschlands für Bayern als Corona-Hotspots gelten, legt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fest und gibt diese im Bayerischen Ministerialblatt bekannt.
Wir werden auch weiterhin in unserem Gastgeberbereich über die aktuelle Entwicklung informieren:
https://www.alpenwelt-karwendel.de/corona-info
Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
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Nützliche Links für Gastgeber der Alpenwelt Karwendel
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