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  33/2020  
 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 25.09.2020 wurde Tirol zum Risikogebiet erklärt und eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

Für Ihre Gäste ist insbesondere §2 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne zu beachten.
Dort sind die Voraussetzungen angeführt, unter denen bei der Rückkehr aus Risikogebieten keine häusliche Absonderung erfolgen muss.

In Absatz 5 steht folgender Wortlaut:

Personen die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat. (sind nicht zur häuslichen Quarantäne verpflichtet)

Grundsätzlich gilt also folgendes:
Gäste der Alpenwelt Karwendel können grenzübergreifende Touren unternehmen. Beispielsweise ist der Besuch der Geisterklamm möglich. Die private Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung im Land Tirol ist aber nicht möglich.

Wir werden auch weiterhin alle aktuellen Informationen unter folgendem Link veröffentlichen:
https://www.alpenwelt-karwendel.de/corona-info

Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
 
 
   
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