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  32/2020  
 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
seit 11.09.20 liegt die Fallzahl der Neuinfektionen binnen der letzten sieben Tage im Landkreis Garmisch-Partenkirchen über der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner. Unser Landratsamt hat daher akute gesonderte Regelungen in Form einer Allgemeinverfügung für das Gebiet der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen erlassen. Diese gilt (Stand 14.09.20) nicht auf Landkreisebene, sondern nur für das Gemeindegebiet Garmisch-Partenkirchen.

Für unsere Gäste und uns in Mittenwald, Krün oder Wallgau gelten daher unverändert die bekannten bayernweiten Regelungen. Weiterhin gelten auch die üblichen Stornierungsmodalitäten.

Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, empfehlen wir die aktuellsten Meldungen des Landratsamts zu verfolgen.

Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
 
 
   
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