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Sehr geehrte Familie Lindauer,
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die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt nach der heutigen Meldung drei Folgetage über dem maßgebenden Schwellenwert von 35, so dass ab Samstag, den 11.09.2021 andere Regelungen aus der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Anwendung finden.
Dies bedeutet für touristische Betriebe:
Beherbergung: Für die Anreise ist ab Samstag, den 11.09.2021 eine 3G-Nachweispflicht notwendig (Impf-, Test- oder Genesungsnachweis). Außerdem wird für den Gast ohne Impf- oder Genesungsnachweis alle 72 Stunden ein Test nach § 3 Abs. 4 zur Pflicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach derzeitigem Stand als Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet sind.
Selbsttests unter Aufsicht sind weiterhin zulässig.
Gastronomie und Freizeiteinrichtungen: Zugang zu geschlossenen Räumen wie Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kinos, Museen usw. sind nach §3 Abs. 1 nur noch mit einem 3-G-Nachweis möglich.
Maske: Es besteht nach wie vor keine FFP2-Maskenpflicht. Die medizinische Maske („OP-Maske") ist Maskenstandard.
Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen nur Eintritt mit 3 G-Nachweis. z.B. Kurkonzerte
Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten finden Sie unter https://www.alpenwelt-karwendel.de/coronavirus#Testzentren
Mehr Details und weitere Infos finden Sie unter https://www.lra-gap.de/de/coronavirus.html
Um die aktuelle Entwicklung im Blick zu behalten, überprüfen Sie bitte folgende Links regelmäßig auf neue Informationen:
Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
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Online Buchung Service - OBS
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Unser Partner im Bereich Online-Buchung und Channelmanagement.
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Die digitale Gästemeldung muss zukünftig über den WebClient erfolgen. Alte Zugänge werden bis Jahresende stillgelegt.
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