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Online Version B2B 35-2021
   
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Die Bayerische Staatsregierung hat die 14. BayIfSMV erneut durch eine Änderungsverfügung ergänzt.

Unter anderem wurde Folgendes verfügt: 
In Gastronomie und Beherbergung muss nichtimmunisiertes Personal 2x pro Woche einen PCR-Test nachweisen. Anstelle der PCR-Tests können nun auch an jedem Arbeitstag Schnell- oder Selbsttests unter Aufsicht durchgeführt werden. 

Zusammengefasst müssen also für Gastronomie und Beherbergung folgende Regelungen beachtet werden: 

  • 3Gplus-Regeln (geimpft, genesen oder getestet)
  • Für Gäste: PCR-Test bei Anreise und alle 72 Stunden
  • Betriebe bis 10 Mitarbeiter:
    Alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt: PCR-Test 2x pro Woche oder an jedem Arbeitstag Schnell- bzw. Selbsttest unter Aufsicht
  • Betriebe über 10 Mitarbeiter: 
    alle Mitarbeiter mit Kontakt zu anderen Personen (Kollegen, Kunden, etc.): PCR-Test 2x pro Woche oder an jedem Arbeitstag Schnell- bzw. Selbsttest unter Aufsicht

Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. 

Um die aktuelle Entwicklung und Regelungen im Blick zu behalten, überprüfen Sie bitte folgende Links:

Gastgeberbereich der Alpenwelt Karwendel
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

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Die Geschäftsstelle der Alpenwelt Karwendel bleibt für den Kundenverkehr geschlossen. Alle Mitarbeiter sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. 
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Impressum:

Alpenwelt Karwendel
Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH
Dammkarstraße 3
82481 Mittenwald
Geschäftsführerin: Sabrina Blandau
Sitz der Gesellschaft: Mittenwald
Handelsregister HRB 206524, Amtsgericht München
Tel.: +49 (0) 8823-33 981
Fax: +49 (0) 8823-27 01
info@alpenwelt-karwendel.de
www.alpenwelt-karwendel.de

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