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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Am 16.11.2021 um 22:30 Uhr wurde erneut eine Änderungsverordnung veröffentlicht.
Ab sofort gelten in Gastronomie und Beherbergung folgende Ausnahmen:
- Geschäftsreisen (3Gplus, nur für Beherbergung)
aus zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nicht touristischen Gründen dürfen nicht geimpfte und nicht genesene Gäste unter Beachtung der 3Gplus-Erfordernisse beherbergt werden. Dies bedeutet PCR-Test bei Anreise und alle 72 Stunden.
- Minderjährige Schüler (ausgenommen von 2G)
von 2G ausgenommen sind Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen auch wenn diese das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten haben.
- Kinder unter 12 Jahren (ausgenommen von 2G)
grundsätzlich von 3Gplus und 2G befreit sind alle Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Begründung zur Änderungsverordnung und in unserem Gastgeberbereich.
Wichtiger Hinweis: Im Auftrag der zuständigen Behörden weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung der 2G- und 3Gplus-Erfordernisse zukünftig strikt durch Landratsamt und Polizei überprüft wird. Besonderes streng wird auf eine wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung geachtet.
Bitte kontrollieren Sie deshalb immer Zertifikat und Ausweisdokument um die Zugangsberechtigung festzustellen.
Um die aktuelle Entwicklung und Regelungen im Blick zu behalten, überprüfen Sie bitte folgende Links:
Gastgeberbereich der Alpenwelt Karwendel
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
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Öffnungszeiten Alpenwelt Karwendel GmbH
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