Aktuelle Meldungen zur Beherbergung ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
                                                           
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in diesem Newsletter finden sie Informationen zu folgenden Themen:


Ihr Team der Alpenwelt Karwendel
 
 
 
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Alle Gastgeber der Alpenwelt Karwendel können sich ab sofort für die digitale Gästemappe freischalten lassen. Mit Hilfe der App können betriebsspezifische Informationen mit den Gästen geteilt werden. Darüber hinaus ist es möglich, Meldungen an Hausgäste zu senden (Tagestipps, Angebote, etc.).

Ausführliche Informationen finden Sie unter:
www.alpenwelt-karwendel.de/digitale-gaestemappe

Wenn Sie die digitale Gästemappe auch für Ihren Betrieb nutzen möchten, dann wenden Sie sich bitte an:

Agnes Prantner | irs@alpenwelt-karwendel.de | Tel.: 08823 33909
 
  Per E-Mail anmelden  
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
Aktuell erhalten wir von den Akzeptanzstellen vermehrt die Meldungen, dass Gästekarten aufgrund ihrer mangelhaften Druckqualität oft nicht registriert werden können.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, zu kontrollieren, ob der Strichcode auf Ihren Gästekarten gut leserlich und vollständig ist.

Bei Problemen können Sie sich gerne an uns wenden.
 
     
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Härtefallfonds für Unternehmen eingerichtet, die durch die sonstigen Förderraster fallen.

Die Härtefallhilfe kann auch von Privatvermietern beantragt werden. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums heißt es dazu:

Antragsberechtigt sind auch Selbständige und Unternehmen mit weniger als einem Vollzeitmitarbeiter bzw. einem Vollzeitäquivalent (zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2020), deren überwiegender Teil der Einkünfte (d.h. mindestens 51 Prozent) im Jahr 2019 oder in den Monaten Januar und Februar 2020 aus der Vermietung oder Verpachtung von Ferienwohnungen oder anderen zu touristischen Übernachtungen genutzten Immobilien stammt. Ein Gewerbeschein ist hier nicht erforderlich. Das vermietete Objekt muss sich in Bayern befinden und dem Markt zur Verfügung stehen (z.B. durch ein Onlinebuchungssystem oder Gastgeberverzeichnis). Ferner muss ein regelmäßiger Mieterwechsel stattfinden und die Dauer der einzelnen Vermietung darf in der Regel nicht mehr als sechs Wochen betragen.
 
  Ausführliche Informationen  
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
Wie bereits berichtet, haben die Parkausweise für Gäste mit Ablauf des 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren.

Die Gemeinderäte in Krün und Wallgau haben beschlossen, keine kostenlosen Parkmöglichkeiten für Gäste mehr anzubieten.

Hintergrund dieser Entscheidung war die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln weiter zu fördern und damit den Nachhaltigkeitsgedanken in unserer Urlaubsregion weiterzuentwickeln.
 
     
 
 
 
 
   
 
   
   
 
Impressum:

Alpenwelt Karwendel
Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH
Dammkarstraße 3
82481 Mittenwald
Geschäftsführerin: Sabrina Blandau
Sitz der Gesellschaft: Mittenwald
Handelsregister HRB 206524, Amtsgericht München
Tel.: +49 (0) 8823-33 981
Fax: +49 (0) 8823-27 01
info@alpenwelt-karwendel.de
www.alpenwelt-karwendel.de

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